erwerbslos und konnte seinen Lebensunterhalt nach eigenen Angaben nicht aus eigener Kraft bestreiten (Beschwerde vom 20. Dezember 2021, S. 6 f.). Der in seinem Haushalt aufgefundene hohe Bargeldbetrag steht in deutlichem Kontrast zu seiner finanziellen Situation zum betreffenden Zeitpunkt. Weiter ist es notorisch, dass die Warenbezüge beim Betäubungsmittelverkauf an Endverbraucher in der Regel bar und mit Notengeld in kleinen Werteinheiten bezahlt werden. Typisch für diese Stufe der Verkaufshierarchie ist ausserdem, dass An- und Verkauf schubweise erfolgen und daher beim Verkäufer innert kurzer Zeit grössere Bargeldbeträge anlaufen.