Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden diverse Betäubungsmittel, Betäubungsmittelutensilien sowie Bargeldbeträge von insgesamt CHF 19'140.00 und EUR 75.33 sichergestellt. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die Betäubungsmittelutensilien sowie die vorgenannten Vermögenswerte. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 20. Dezember 2021 Beschwerde. Er verlangte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die unverzügliche Aushändigung der sichergestellten Vermögenswerte. Am 28. Dezember 2021 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet.