2. Es sei durch das Obergericht anzuordnen, durch polizeiliche Fachorgane in der Wohnung des A.________ unangemeldet vor Ort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um die Anlagen zum Mikrowellenbeschuss feststellen und beschlagnahmen zu können. 3. Weiter sei durch das Obergericht anzuordnen, durch polizeiliche Fachorgane in der Wohnung d.h. Nachfolger von: E.________ / F.________ unangemeldet vor Ort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um die Anlagen zum Mikrowellenbeschuss feststellen und beschlagnahmen zu können. (illegal stationiert in Wohnung G.________BETRUG).