BSG 162.11]). Der Beschwerdeführer ist als Privatkläger im Strafpunkt durch die angefochtene Verfügung, mit welcher auf Rückzug seines Strafantrags geschlossen und die Einstellung des Verfahrens verfügt wurde, in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten.