22 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 3'000.00, trägt der Kanton. 3. Der Verurteilte geht zurück in den Vollzug. 4. Die Entschädigung des amtlichen Vertreters des Verurteilten, Rechtsanwalt B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt.