Zudem wurden dem Verurteilten Fortschritte in der Persönlichkeitsreifung und in der Beziehungsgestaltung attestiert. Es wird nicht begründet und ist auch nicht ersichtlich, weshalb die Entwicklung seit Gewährung des WAEX diese Fortschritte und die günstigen Kriterienpunkte (Beziehungstaten, ungeplant, keine schwere körperliche Gewaltanwendung, Fähigkeit zu angemessener Paarbeziehungsgestaltung, keine sexuelle Devianz, keine Progredienz, keine deliktfördernde Grundhaltung betreffend Frauen und Delikte eingestanden) in Frage stellen kann oder zu einer grösseren Deliktrelevanz der Persönlichkeitszüge führen soll.