Auch an der oberinstanzlichen Verhandlung führte Dr. med. D.________ aus, es habe eine Verantwortungsübernahme betreffend die Sexualdelikte stattgefunden und die Beziehung wurde als positiv gewertet (pag. 447, Z. 1 ff. BK 21 571). Sie sagte auch aus, dass die Ausführungen in der Risikoabklärung der Abteilung für fo- rensisch-psychologische Abklärungen vom 4. April 2018, wonach es sich gemäss dem Bild des Verurteilten bei den Frauen um Objekte handle, die dem eigenen Nutzen dienen würden, zu relativieren seien (pag. 447, Z. 11 ff. BK 21 571).