695 f. Vollzugsakten). Die Gutachterin sprach trotz des unguten Gefühls, das in der JVA St. Johannsen bzw. bei den BVD aufgekommen war, nicht von einem gescheiterten Massnahmenverlauf und empfahl auch keine andere strafrechtliche Massnahme. Die suchtspezifische Massnahme sollte weitergeführt werden mit den geplanten Lockerungen unter enger Begleitung, wobei an verschiedenen Aspekten weitergearbeitet werden sollte (pag. 716 Vollzugsakten). 7.5 Auch an der oberinstanzlichen Verhandlung führte Dr. med. D.___