697 Vollzugsakten) und die Persönlichkeitsakzentuierung die Delinquenz begünstigt [Hervorhebung durch die Kammer] hat (pag. 720 Vollzugsakten). Auch die KoFaKo sprach in ihrer Beurteilung vom 24. März 2021 lediglich von deliktfördernden Persönlichkeitsakzentuierungen (pag. 880 Vollzugsakten) bzw. deliktfördernden Ansichten und Einstellungen im Sinne der Beschaffungskriminalität (pag. 875 Vollzugsakten) und beschreibt damit ebenfalls keinen intensiven Zusammenhang zwischen Störung und Straftat.