Die Vorkommnisse in der ersten Hälfte des Jahres 2021 präsentieren sich nicht dergestalt, dass die Auffassung der Gutachterin, wonach vieles in die Brüche gegangen sei, geteilt werden kann. Es wurde zudem kein neues Strafverfahren gegen den Verurteilten eröffnet, weshalb auch nicht von erneuter Delinquenz ausgegangen werden darf. Die Entwicklung inkl. der Drohung scheint zu den im Gutachten 1 festgestellten Befunden (Persönlichkeitsakzentuierung) zu passen (vgl. pag. 227 f. Vollzugsakten).