Einmal sei sie so, dann wieder anders. Auch seine Mutter habe einen grossen Beitrag zu den Vorkommnissen geleistet (pag. 4, Z. 40 BK 21 571). Diese Ausführungen zeigen, dass die Beziehung zur Mutter nie ganz unbelastet war. Dafür sprechen auch die Heimaufenthalte. Jedenfalls bestehen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu wenig konkrete Hinweise, weshalb der Beziehungsabbruch einseitig auf eine Persönlichkeitsproblematik beim Verurteilten zurückgeführt werden muss. Zudem scheinen auch äussere Faktoren (Sorge um den Bruder) eine Rolle gespielt zu haben.