Hierzu ist festzuhalten, dass der Verurteilte nicht seinem Bruder gegenüber Drohungen ausgestossen hat, sondern gegenüber dessen Mitbewohner. Auch aus den Chatverläufen geht hervor, dass die Sorge um seinen Bruder im Vordergrund stand. Offenbar hatte sein Bruder tatsächlich Probleme mit Drogen, was die Bedenken des Verurteilten bestätigt. Der Konflikt scheint sich beruhigt zu haben und der Verurteilte hatte wieder Kontakt mit seinem Bruder (pag. 425, Z. 29 ff. BK 21 571). Von einem Beziehungsabbruch kann daher nicht die Rede sein. Was die Beziehung zur Mutter angeht, lässt sich nicht viel aus dem Gutachten 2 herauslesen. Die Gutachterin hatte auch keinen Kontakt mit der Mutter.