Insgesamt scheint sich die bereits im Abschlussbericht nur knapp genügende Kooperation weitergezogen zu haben. Ausschlaggebend für den Widerruf des WAEX und die Aufhebung der Massnahme waren die Angaben des Stiefvaters, weil diese Hinweise auf einen Rückfall betreffend Drogen- oder Alkoholkonsum und eine Verhaltensänderung beim Verurteilten begründeten. Diese Angaben waren ernst zu nehmen. Die Drohungen durch den Verurteilten sind zudem dokumentiert. Diese Vorfälle wurden betreffend Beziehungsgestaltung negativ gewertet. Hierzu ist festzuhalten, dass der Verurteilte nicht seinem Bruder gegenüber Drohungen ausgestossen hat, sondern gegenüber dessen Mitbewohner.