Der Umstand, dass er zum vereinbarten Termin für ein Abklärungsgespräch beim Foren- sisch-Psychologischen Dienst nicht erschienen war, ist mit Blick auf den bisherigen Vollzugsverlauf nicht als besorgniserregend oder aussergewöhnlich einzustufen (pag. 941 Vollzugsakten). Diese Vorfälle (inkl. negative Rückmeldungen) hatten denn auch keinerlei Konsequenzen für die geplante bedingte Entlassung. Insgesamt scheint sich die bereits im Abschlussbericht nur knapp genügende Kooperation weitergezogen zu haben.