BK 21 521). Bei der Beurteilung des beruflichen Aspekts bleibt aber unberücksichtigt, dass der dritte Lehrabbruch nicht die Folge eines Fehlverhaltens des Verurteilten, sondern dem Abbruch des WAEX geschuldet war. Zwar teilte die Lehrmeisterin der JVA St. Johannsen am 21. Mai 2022 mit, dass sich der Verurteilte in seinem Verhalten deutlich negativ zeige. Es wurde vom Lehrbetrieb aber ausdrücklich gewünscht, dass die JVA St. Johannsen den Verurteilten nicht darauf ansprechen solle. Seitens Lehrbetrieb hatte sein aktuelles Verhalten keine Konsequenzen (pag. 945 Vollzugsakten).