BK 21 571). Eine dysfunktionale Auswirkung der Persönlichkeitszüge in verschiedenen Lebensbereichen (Wohn- und Arbeitssituation, berufliche Situation und Finanzen) wird damit aber nicht begründet. 6.5 Die Gutachterin nannte vor oberer Instanz den beruflichen Aspekt (negative Rückmeldung durch den Lehrbetrieb wegen Leistungsabfall und Unkonzentriertheit) und die Beziehungsgestaltung zu den engen Angehörigen, in erster Linie zum Bruder, aber auch zur Mutter, als die entscheidenden Faktoren/Vorkommnisse, die sie zu einer anderen Einschätzung geführt haben (pag. 437, Z. 18 ff. BK 21 521).