439, Z. 21 ff. BK 21 521). Diese Faktoren waren aber bereits im Zeitpunkt der Begutachtung bekannt und führten nicht zur Annahme einer Persönlichkeitsstörung. Auf Frage, wie sich das, was zur Persönlichkeitsakzentuierung oder - störung beim Verurteilten gehöre und auch im Zusammenhang mit der deliktischen Tätigkeit stehe, bei ihm sonst ausgewirkt habe, gab sie in der Folge zu Protokoll: «Hauptsächlich in der Beziehungsgestaltung, seinem dominant fordernden Auftreten, einer gewissen Egozentrik, primäres Berücksichtigen eigener Bedürfnisse, Empathiedefizit» (pag. 439, Z. 34 ff. BK 21 571).