Aus ihren Ausführungen sowie mit Blick auf den Vollzugsverlauf ergibt sich aber nicht, dass das psychosoziale Funktionsniveau («soziale Kompetenz» in Lebensführung und -gestaltung) des Verurteilten aufgrund der Persönlichkeitszüge stark eingeschränkt war. Die Domizillosigkeit, der Lehrabbruch, die Arbeitslosigkeit und die finanziellen Schwierigkeiten wurden im Gutachten als Folge der Abhängigkeit gesehen. Der Konsum sowie die immer schwerer werdende Abhängigkeit hätten auch entweder direkt oder indirekt zu verschiedenen Delikten geführt (pag. 689 sowie 697 Vollzugsakten).