Für die Gutachterin war hingegen massgebend, dass sich die dissozialen Anteile seit der Gewährung des WAEX deutlicher zeigten und aufgrund der fehlenden Beweise für einen Drogenkonsum auch Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Persönlichkeitsanteil im Zusammenhang mit den Delikten wahrscheinlich grösser sei als ursprünglich angenommen. Aus ihren Ausführungen sowie mit Blick auf den Vollzugsverlauf ergibt sich aber nicht, dass das psychosoziale Funktionsniveau («soziale Kompetenz» in Lebensführung und -gestaltung) des Verurteilten aufgrund der Persönlichkeitszüge stark eingeschränkt war.