191 Akten PEN 21 505). Insofern unterscheidet sich die Auffassung der Gutachterin auch von derjenigen der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (nachfolgend: KoFaKo), welche in ihrem Bericht vom 24. März 2021 in Anbetracht der Lebensgeschichte des Verurteilten (früh Verhaltensauffälligkeiten gezeigt, kriminelles Verhalten in der Jugend, Abbruch der Lehrstelle, Verkehren in