_ habe ihre Einschätzung klar und differenziert aufgrund der neuen Entwicklung angepasst. Beim Verurteilten liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und unreifen Zügen vor. Im Sinne einer Gesamtbetrachtung sei das Ausmass einer schweren psychischen Störung erreicht. Die Delikte seien zudem Symptome der Gesamtstörung. Die dissozialen Anteile (er hole sich, was er wolle, nenne Pädophile «Pädos», Dominanz zu Lasten der Schwächeren, soziale Normen seien ihm egal) zeigten sich deutlich in den Delikten. Auch die Generalstaatsanwaltschaft ging aufgrund der Ausführungen von Dr. med. D._____