Zudem geht daraus hervor, dass der Verurteilte wieder ins Gefängnis gehe, ihm alles egal sei und ihn nichts mehr halte. 5.4 Aufgrund der weiter rückläufigen Kooperationsbereitschaft und Zuverlässigkeit des Verurteilten, der seitens des Arbeitgebers und F.________ berichteten Verhaltensveränderung und insbesondere der erkennbaren Zuspitzung der Situation im Zusammenhang mit dem drohenden und intransparenten Verhalten des Verurteilten erschien den BVD die Weiterführung des WAEX nicht mehr vertretbar (vgl. pag. 969 f. Vollzugsakten). Zwei Wochen später, am 21. Juni 2021, hoben die BVD auch die Suchtbehandlung wegen Aussichtslosigkeit auf (pag.