Der Verurteilte habe angegeben, die Urinproben gefälscht zu haben. Er habe in den vergangenen drei Wochen ein massiv verändertes Verhalten gezeigt und verhalte sich so wie in der Vergangenheit und da sei es immer so gewesen, dass im Hintergrund etwas gelaufen sei (pag. 953 f. Vollzugsakten). Die SMS- Nachrichten des Verurteilten sind aktenkundig (pag. 957 ff. Vollzugsakten). Sie enthalten Drohungen («ig schwöre dir er stirbt!», «jetz bisch tot» [Anmerkung Kammer: gemeint ist der Mitbewohner]»). Zudem geht daraus hervor, dass der Verurteilte wieder ins Gefängnis gehe, ihm alles egal sei und ihn nichts mehr halte.