948 Vollzugsakten). F.________ gab anlässlich einer Telefonkonferenz mit den Fallbeteiligten am 3. Juni 2021 auch an, dass der Verurteilte gereizt und aggressiv sei und sie vermuten würden, dass er Drogen konsumiere. Der Verurteilte habe zudem geäussert, dass er nichts mehr zu verlieren habe. Sein Ziel sei es, nach der bedingten Entlassung bei seinem Bruder einzuziehen und die Lehre aufzugeben. Seinen Lebensunterhalt wolle er sich mit Drogenhandel finanzieren. Dies habe er gegenüber seiner Mutter so geäussert. Eine Anzeige hätten sie aus Angst nicht erstattet. Der Verurteilte habe angegeben, die Urinproben gefälscht zu haben.