Am 7. Juni 2021 verfügten die BVD den Widerruf der Progressionsstufe des WAEX und die Verlegung des Verurteilten in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern im Rahmen der temporären Rückversetzung in den stationären Massnahmenvollzug. Als Ursache wurden einerseits die Rückmeldung des Arbeitgebers, wonach sich der Verurteilte in seinem Verhalten deutlich negativ zeige und sich während des Arbeitens vermehrt mit dem Natel beschäftige und unkonzentriert sei (vgl. pag.