Positiv gewertet wurden die nach wie vor fehlenden Hinweise auf einen Suchtmittelkonsum sowie die guten Rückmeldungen des Lehrbetriebs. Am 2. Juni 2021 wurde dem Verurteilten das rechtliche Gehör betreffend die Rahmenbedingungen bei einer bedingten Entlassung gewährt. 5.3 Am 7. Juni 2021 verfügten die BVD den Widerruf der Progressionsstufe des WAEX und die Verlegung des Verurteilten in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern im Rahmen der temporären Rückversetzung in den stationären Massnahmenvollzug.