Da er seine Abstinenz von Suchtmitteln – objektiviert sowohl durch Urin- als auch Haaranalysen (die letzte Haaranalyse erfolgte am 5. Februar 2021) – aber weiterhin aufrecht zu erhalten vermocht habe, führe der Verurteilte Bausteine eines individuellen Risikomanagements aus, das eine deliktpräventive Wirkung im Veränderungsbedarf entfalte. An der ursprünglichen Empfehlung, den Verurteilten per Ende Juni 2021 bedingt zu entlassen, wurde festgehalten (vgl. pag. 930 Vollzugsakten).