Weiterhin wurde seitens der Soziotherapie die bedingte Entlassung empfohlen. Der psychiatrisch-psychologische Dienst hielt fest, dass der Verurteilte weiterhin kaum weder extrinsisch noch intrinsisch motiviert gewesen sei, sich vertieft mit seinen Problembereichen auseinanderzusetzen, und er sich in den Gesprächen eher passiv und verschlossen verhalte.