8 Schwerwiegende Verstösse oder erneute Delinquenz seien nicht zu belegen gewesen (pag. 742 Vollzugsakten). 5.2 Aus dem Abschlussbericht der JVA St. Johannsen vom 17. Mai 2021 geht zusammenfassend hervor, dass sich der Verurteilte während seines Aufenthalts in der JVA nur mässig bemüht hatte, an den Vollzugszielen zu arbeiten. Gewisse Regeln und Abmachungen nahm er lediglich vordergründig ernst; andere versuchte er zu ignorieren.