7 und Impulsivität aufgefallen. Nochmals müsse festgehalten werden, dass der Schwellenwert für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht erreicht sei (pag. 688, pag. 690 f., Vollzugsakten). Sie stellte beim Verurteilten auch keine sexuelle Devianz fest (vgl. pag. 714 Vollzugsakten). Das Rückfallrisiko für Sexualdelikte erachtete sie im Zeitpunkt der Begutachtung aufgrund von Einsicht und Verantwortungsübernahme sowie reiferer Beziehungsgestaltung als gering.