Das sei auch beim Verurteilten der Fall. Er sei meistens beherrscht und kontrolliert, wenn er nicht unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehe. Eine mangelnde Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub, wie sie für unreife Menschen charakteristisch sei, sei beim Verurteilten nicht ausgeprägt, insbesondere könne er mit Geld haushalten. Die meisten der im Massnahmenvollzug beobachteten Auffälligkeiten seien eher dem dissozialen denn dem unreifen Bereich zuzuordnen. Ein grosser Teil der Auffälligkeiten könne überdies dem aktiven Drogenkonsum zugeschrieben werden und lasse sich aktuell nicht mehr feststellen.