6 hung von Sexualdelikten begünstigen würden, lagen gemäss Gutachter nicht vor (pag. 228 Vollzugsakten). Für den erneuten Konsum von psychotropen Substanzen bestehe eine hohe Gefahr und in diesem Zusammenhang für die Begehung der Delikte der angeklagten Art (indirekte Beschaffungskriminalität und Gewaltdelikte). Für die Begehung von Sexualdelikten bestehe aus psychopathologischer Sicht keine begründete erhöhte Rückfallgefahr.