228 Vollzugsakten). Dr. med. E.________ stellte beim Verurteilten keine pathologische Entwicklung der Sexualität fest. Im Zeitpunkt der Begutachtung wurden gemäss den vorliegenden medizinischen Daten und den Angaben des Verurteilten keine Sexualverhaltensstörungen diagnostiziert. Eine Persönlichkeitsstörung wie auch andere psychiatrische Auffälligkeiten, welche die Bege-