Es bestehe auch eine akzentuierte unreife Persönlichkeit gemäss ICD-10 Z73.1, welche jedoch das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung nicht erreiche und keinen eigenständigen Krankheitswert besitze. Der Gutachter führt aus, dass insbesondere auffalle, dass der Verurteilte, seit er abstinent sei und sich in einem strukturierten Umfeld aufhalte, eine deutlich erhöhte Anpassungsfähigkeit und auch eine bessere Impulskontrolle zeige. Der Verurteilte habe selber beschrieben, dass wenn er Alkohol und Drogen konsumiere, er dazu neige, aggressiver und auch öfter zu handeln, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen.