(nachfolgend auch als Gutachterin oder Sachverständige bezeichnet). Das Gutachten datiert vom 16. November 2020 und sollte zum Massnahmenverlauf Stellung nehmen und mehr Aufschluss über die vom Verurteilten begangenen Sexualstraftaten geben (pag. 616 Vollzugsakten). Damit bestätigt sich, dass diese Delikte auch für die BVD die zentrale Rolle im Zusammenhang mit der Beurteilung des weiteren Verlaufs spielten. Die BVD warfen die Frage auf, ob dem Verhalten des Verurteilten im Massnahmenvollzug eine Persönlichkeitsstörung zugrunde liegen könnte, welche in engem Zusammenhang zu den Deliktsbegehungen stünde.