5 zeichnet) erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft und datiert vom 18. September 2017. Die Begutachtung erfolgte zur Frage der Schuldfähigkeit des Verurteilten, seiner Rückfallgefahr und einer allfälligen Massnahmenindikation aus forensischpsychiatrischer Sicht (pag. 226 Vollzugsakten). Die zweite forensischpsychiatrische Begutachtung erfolgte im Auftrag der BVD durch Dr. med. D.________ (nachfolgend auch als Gutachterin oder Sachverständige bezeichnet).