109 BK 21 571). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden beim Regionalgefängnis Burgdorf ein aktueller Führungsbericht eingeholt und die Vorakten PEN 18 92 ediert. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 21. April 2022 statt. Die Parteien wurden vorgängig zur Hauptverhandlung mit dem Führungsbericht und Kopien der Vollzugsakten in aufdatierter Form bedient. Die Beschwerdeführerin hielt an ihren in der Beschwerde vom 20. Dezember 2021 gestellten Anträgen fest (vgl. pag. 485 BK 21 571). Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete ihrerseits folgende Anträge (pag. 483 BK 21 571): «1.