_, beantragte am 24. Januar 2022 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens sowie die Abweisung des Antrags auf Einvernahme von Dr. med. D.________ als Sachverständige und des Eventualantrags auf Einholung eines Ergänzungsgutachtens (pag. 95 f. BK 21 571). Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ordnete mit Verfügung vom 25. Januar 2022 eine mündliche Verhandlung an und hiess den Antrag auf Einvernahme von Dr. med. D.________ als Sachverständige gut (pag. 109 BK 21 571).