2 rens- und Beweisanträge zu stellen (pag. 79 BK 21 571). Das Regionalgericht verzichtete am 12. Januar 2022 auf eine Stellungnahme (pag. 89 BK 21 571). Die Generalstaatsanwaltschaft befürwortete mit Eingabe vom 19. Januar 2022 die Verfah- rens- und Beweisanträge der Beschwerdeführerin (pag. 93 BK 21 571). Der Verurteilte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beantragte am 24. Januar 2022 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens sowie die Abweisung des Antrags auf Einvernahme von Dr. med. D._____