Der Präsident der Beschwerdekammer eröffnete am 10. Januar 2022 ein Beschwerdeverfahren. Er stellte fest, dass die Beschwerdeführerin eine mündliche Verhandlung beantragt hatte und wies die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt sei, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Weiter räumte er der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Verurteilten Gelegenheit ein, eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Beschwerdeführerin einzureichen sowie eigene Verfah-