4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkäger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - der Beschuldigten (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 30. Dezember 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: