Es trifft zwar zu, dass bereits zahlreiche parteiöffentliche Befragungen einer Vielzahl von Personen aus dem Umfeld des Opfers und des Beschwerdeführers stattgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft beruft sich aber auf weitere und neue Ermittlungsergebnisse und Auswertungen, mit denen der Beschwerdeführer noch nicht konfrontiert worden ist und aus welchen sich allenfalls auch weitere Vorbehalte für andere Einvernahmen oder Beweismittel ergeben können. Jedenfalls besteht nach wie vor ein hohes Interesse an der ungestörten wahrheitsgetreuen Abklärung des Sachverhaltes.