5. Die Staatsanwaltschaft begründet die überwachten Besuche mit dem Vorliegen von Kollusionsgefahr. Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Befragungen des Beschwerdeführers seien noch nicht abgeschlossen. Eine nächste Einvernahme sei auf den 13. Dezember 2021 angesetzt. Die Aussagen des Beschwerdeführers seien zu verifizieren, insbesondere auch, was den zeitlichen Ablauf der Geschehnisse vom Tattag betreffe. Der Beschwerdeführer werde zu den Ungereimtheiten weiter zu befragen sein.