Mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde. Der Präsident nahm und gab am 23. Dezember 2021 Kenntnis vom Eingang der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft und stellte eine Kopie der Stellungnahme dem Beschwerdeführer zu. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet.