Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 6. Dezember 2021 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, seinen Eltern eine ordentliche Bewilligung (unbeaufsichtigte Besuche im Regionalgefängnis Bern) auszustellen. Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Eltern wöchentlich beaufsichtigte Besuche von mindestens einer Stunde zu gewähren, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren.