1. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Gesuch von A.________ um Ausstellung einer Dauerbesuchsbewilligung zu Gunsten seiner Eltern (unbeaufsichtigte Besuche) ab. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14. Dezember 2021 Beschwerde ein. Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 6. Dezember 2021 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, seinen Eltern eine ordentliche Bewilligung (unbeaufsichtigte Besuche im Regionalgefängnis Bern) auszustellen.