Es wurden aber Cannabinoide festgestellt, womit ein längerer Zeit zurückliegender Cannabiskonsum nachgewiesen ist (siehe Forensisch-toxikologischer Abschlussbericht vom 10. November 2020, S. 2). Der Beschwerdeführer ist also nachweislich mit Cannabis-Spuren in Urin und Blut Auto gefahren. Entsprechend wird – wie in der Einstellungsverfügung angekündigt – gegen ihn ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmitteln erlassen werden («Die übrigen Vorwürfe werden im Strafbefehlsverfahren beurteilt.»).