Wer Betäubungsmittel konsumiert, muss – im Falle, dass er in dieser Zeit der Polizei auffällt und entsprechend kontrolliert wird – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und allgemeiner Lebenserfahrung damit rechnen, dass zwecks genauer Bestimmung der im fraglichen Zeitpunkt im Körper (noch) enthaltenen Wirkstoffmenge eine Blutanalyse durchgeführt wird. Vorliegend kam es zur ersten Kontrolle des Beschwerdeführers, weil die Polizei anlässlich einer zivilen Patrouillenfahrt auf das Auto des Beschwerdeführers aufmerksam wurde und der Verdacht bestand, dass Auto entspreche nicht den Zulassungsvorschriften. Bei der ersten Kontrolle an der C.___