Die Polizei dürfe aber keine anlassfreien Drogenkontrollen durchführen. Die Kontrolle sei offensichtlich anlassfrei gewesen, weil ihn die Polizisten zuvor zum Verkehrsprüfungszentrum hätten fahren lassen und bei der ersten Kontrolle bei seinem Domizil keine Anzeichen einer Fahrunfähigkeit festgestellt worden seien. Das Verhalten der Polizei sei widersprüchlich, was die Vorinstanz nicht berücksichtigt habe. Er habe sich dann nach seinen Rechten erkundigt und vorerst der Durchführung des Tests nicht zugestimmt, was sein Recht sei.