Erst nachdem festgestellt worden sei, dass sein Auto den Zulassungsvorschriften entspreche, hätten sich die Polizisten in einer Art «phishing expedition» veranlasst gesehen, seine Fahrfähigkeit zu prüfen. Obwohl keine typischen Anzeichen für eine Fahrunfähigkeit vorhanden gewesen seien, hätten die Polizisten einen Urin- und Bluttest durchführen wollen. Die Polizei dürfe aber keine anlassfreien Drogenkontrollen durchführen.